Zusammenfassung
In der Praxis gibt es Fälle, in denen der Arzt vor der Frage steht, ob er berechtigt
oder sogar verpflichtet ist, aus medizinischer Sicht gebotene Behandlungsmaßnahmen
erforderlichenfalls auch gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten durchzuführen.
Die folgenden Beispiele mögen dies veranschaulichen:
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Vor einer nach einer Lebensmittelvergiftung notwendigen Magenspülung erklärt der Patient
dem Anästhesisten, daß er mit einer Intubation zur Vermeidung einer Aspiration nicht
einverstanden sei. Auch nach eingehender Aufklärung über die möglicherweise tödlichen
Folgen bleibt der Patient bei seiner Weigerung, weil er das Risiko des Verlusts von
Zähnen nicht in Kauf nehmen möchte. Darf der Arzt den Patienten trotzdem intubieren?
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Gibt es eine Zwangsbehandlung bei Patienten mit Alkoholvergiftung?
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Ist es erlaubt oder gar rechtlich geboten, eine medizinisch indizierte Magenspülung
nach erfolgter Tabletteneinnahme im Rahmen eines Suizidversuchs beim noch bewußtseinsklaren
Patienten gegen dessen Willen vorzunehmen, sei es unter Zuhilfenahme von Medikamenten,
einer Narkose oder unter Anwendung von unmittelbarem körperlichen Zwang durch das
Krankenhauspersonal?